Baden, Betreten und Befahren von Eisflächen; Erlass von Regelungen

    Das Landesstraf- und Verordnungsgesetz ermöglicht den Gemeinden und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Regelungen über das Baden sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen zu erlassen.

    Beschreibung

    Zur Verhütung von Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden durch Verordnung das Baden an bestimmten Orten sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen verbieten. Für welche Bereiche ein solches Bade- bzw. Betretungs- oder Befahrensverbot besteht, erfahren Sie bei der zuständigen Gemeinde.

    Darüber hinaus können die Gemeinden sowie das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zur Aufrechterhaltung der Sittlichkeit oder zur Verhütung von Gefahren für Leben oder Gesundheit allgemeine Vorschriften über das Verhalten beim öffentlichen Baden und über Sicherheitsvorkehrungen in Badeanstalten erlassen.

    Über bestehende örtliche Vorschriften zum öffentlichen Baden informiert Sie die zuständige Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Pöcking - Ordnungs- und Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Feldafinger Str.4

    82343 Pöcking

    Postfachadresse

    Postfach 03

    82341 Pöcking

    Öffnungszeiten


    Bitte vereinbaren Sie weiterhin einen Termin für Ihr persönliches Anliegen: 08157/9306-0. Vielen Dank.
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@poecking.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/213741748777Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8157 9306-0

    Fax: +49 8157 7347

    Internet

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 08.11.2023

    Stichwörter

    Baden, Badeverbot, Badeverordnung, Betretungsverbot, Eisflächen

    Sprachversion

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