Obdachlosigkeit; Inanspruchnahme von Hilfestellungen zur Vermeidung

    Wenn Ihnen der Verlust der Wohnung droht und Sie aus eigener Kraft trotz Suche keine neue Unterkunft in Aussicht haben oder Sie aufgrund eines plötzlichen Ereignisses obdachlos geworden sind, kann Ihnen die Gemeinde verschiedene Hilfestellungen geben.

    Beschreibung

    Sofern Ihnen, aufgrund welcher Umstände auch immer (z.B. aufgrund einer Räumungsklage), Obdachlosigkeit droht, weil Sie nicht selbst aus eigenen Kräften insbesondere unter dem Einsatz eigener Sach- oder Finanzmittel oder durch die Inanspruchnahme anderweitiger Hilfsangebote in zumutbarer Weise eine adäquate Unterkunft erlangen können, sollten Sie sich so bald als möglich mit Ihrer Gemeinde in Verbindung setzen. Dort können dann Maßnahmen geprüft werden, damit Ihre Obdachlosigkeit vermieden werden kann. Außerdem kann Ihre Gemeinde Sie zusätzlich über die Vielzahl der zur Verfügung stehenden Lösungsmöglichkeiten informieren. Entsprechendes gilt, wenn Sie aufgrund eines plötzlichen Ereignisses (z.B. eines Wohnungsbrandes) bereits obdachlos geworden sind.

    Für den Fall, dass sich keine andere Möglichkeit ergibt und Sie von der Gemeinde vorübergehend in eine Notunterkunft, das kann beispielsweise auch ein Wohncontainer sein, eingewiesen werden müssen, möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:

    Eine Unterbringung durch die Gemeinde ist immer nur eine vorübergehende Maßnahme. Die Notunterkunft muss daher nur den Mindestanforderungen einer menschenwürdigen Unterbringung genügen. Nach ständiger Rechtsprechung müssen bei einer Unterbringung im Rahmen der Obdachlosenfürsorge weitgehende Einschränkungen der Wohnansprüche hingenommen werden. Sie können keine "wohnungsmäßige Versorgung" verlangen.  

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Lichtenberg - Einwohnermeldeamt (Standort 1)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 16

    95192 Lichtenberg

    Postanschrift

    Marktplatz 16

    95192 Lichtenberg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/555956908929Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9288 9737-0

    Fax: +49 9288 9737-37

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verwaltungsgemeinschaft Lichtenberg - Einwohnermeldeamt (Standort 2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfplatz 2

    95188 Issigau

    Postanschrift

    Marktplatz 16

    95192 Lichtenberg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 17:00 Uhr - 18:30 Uhr

    Di 08:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:15 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/555956908929Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9393 301

    Fax: +49 9393 7459

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    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Nachweis des legalen Aufenthalts in Deutschland (Aufenthaltserlaubnis)

      bei ausländischen Hilfe Suchenden

    • Einkommensunterlagen

      (Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosen-/Bürgergeld bzw. Nachweis über Beantragung von Arbeitslosen-/Bürgergeld, letzte(r) Rentenbescheid / -mitteilungen, Nachweis über Bezug von Sozialhilfe bzw. Beantragung von Sozialhilfe, Nachweise über Krankengeld bzw. Beantragung von Krankengeld, Bescheid über Erziehungsgeld bzw. Nachweis über Beantragung von Erziehungsgeld, Kindergeldnachweis bzw. Nachweis über Beantragung von Kindergeld, usw.)

    • Nachweise über Schulden
    • Kreditverträge
    • Pfändungen
    • Nachweise über Unterhaltszahlungen
    • Unterhaltsvereinbarungen
    • Geeignete Unterlagen, aus welchen die akute Obdachlosigkeit ersichtlich wird

      z. B. Räumungsklage, Räumungsurteil (Gerichtsbeschluss); Gerichtsvollziehermitteilung über Zwangsräumungstermin; sonstiger Nachweis über Unterkunftsverlust

    • Sozialhilfeantrag (ggf.)

    Voraussetzungen

    Drohende Obdachlosigkeit oder bereits erfolgte Obdachlosigkeit ohne Aussicht auf eine neue Unterkunft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Vorsprache bei der zuständigen Gemeinde so bald als möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024

    Stichwörter

    Kündigung, Obdachlos, Obdachlose, Obdachlosigkeit, Räumungsklage, Räumungsurteil, Straßenkinder, Unterkunftslos, Wohnsitzlos, Zwangsräumung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English