Eheschließung im In- und Ausland; Vollzug
Eine Ehe kann grundsätzlich in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden. Eine Eheschließung im Ausland wird anerkannt, wenn sie vor dem zuständigen Organ geschlossen wurde.
Beschreibung
Standesamtliche Trauung
Der Standesbeamte fragt die beiden Eheschließenden nacheinander, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Wenn beide mit ''ja'' antworten, sind sie kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute. Bei der Eheschließung können bis zu zwei Trauzeugen anwesend sein. Die Zahl der Teilnahme von weiteren Hochzeitgästen bleibt dem Brautpaar überlassen.
Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet. Außerdem wird auf Wunsch der Eheschließenden ein Stammbuch der Familie ausgehändigt. Das Stammbuch ist eine private Urkundensammlung.
Eheschließung im Ausland
Grundsätzlich werden in der Bundesrepublik Deutschland Ehen auch dann anerkannt, wenn sie im Ausland geschlossen werden. Allerdings muss die Ehe dann in der Form geschlossen werden, die in dem jeweiligen ausländischen Staat üblich ist.
Vor der Eheschließung im Ausland sollte(n) sich der oder die Deutsche(n) ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis bei dem zuständigen deutschen Standesamt ausstellen lassen. Es wird von den meisten ausländischen Standesämtern verlangt. Außerdem ist zu beachten, dass ausländische Eheurkunden im Inland möglicherweise erst nach einer Beglaubigung durch die ausländischen Behörden oder das jeweilige Deutsche Konsulat in dem ausländischen Staat anerkannt werden. Da unterschiedliche Voraussetzungen zu beachten sind, ist es empfehlenswert, sich in jedem Fall vor einer geplanten Eheschließung im Ausland vom deutschen Standesamt am Wohnort beraten zu lassen. Merkblätter für eine Eheschließung im Ausland sind auch beim Bundesverwaltungsamt in Köln (siehe "Weiterführende Links") erhältlich. Auskunft erteilen auch die jeweiligen deutschen Konsulate oder Konsularabteilungen der deutschen Botschaften im Ausland.
Im Ausland geschlossene Ehen von Deutschen können beim Standesamt des Wohnortes nachbeurkundet werden. Ihr zuständiges Standesamt berät Sie gerne.
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal - Sachgebiet 30 / Bürgeramt, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
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Hauptstraße 37
91802 Meinheim
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Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Kontakt
E-Mail: ewo@vgem-altmuehltal.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8831316868514Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9146 94294-0
Fax: +49 9146 94294-49
Voraussetzungen
Bei einer Eheschließung im Inland: vorherige Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt.
Rechtsgrundlage(n)
- § 14 Personenstandsgesetz (PStG)Eheschließung
- § 1310 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Für eine Eheschließung im Inland
- Art. 11 Abs. 1 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (BGBEB)Form von Rechtsgeschäften
- Art. 17b Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)Eingetragene Lebenspartnerschaft und gleichgeschlechtliche Ehe
Kosten
Die Kosten für die Eheschließung richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand. Ihr zuständiges Standesamt informiert sie gerne über die für die Eheschließung anfallenden Gebühren und Auslagen (siehe auch unter "Verwandte Themen" - "Eheschließung; Anmeldung").
Für Eheschließungen vor einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt wird in jedem Fall eine Gebühr von 40,00 EUR erhoben.
Für die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe fallen in der Regel Gebühren in Höhe von 55,00 EUR an.
Für eine Eheurkunde wird eine Gebühr von 12,00 EUR erhoben.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 16.08.2024
Stichwörter
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