Eheschließung Vollzug

    Eheschließung im In- und Ausland; Vollzug

    Eine Ehe kann grundsätzlich in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden. Eine Eheschließung im Ausland wird anerkannt, wenn sie vor dem zuständigen Organ geschlossen wurde.

    Beschreibung

    Standesamtliche Trauung

    Der Standesbeamte fragt die beiden Eheschließenden nacheinander, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Wenn beide mit ''ja'' antworten, sind sie kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute. Bei der Eheschließung können bis zu zwei Trauzeugen anwesend sein. Die Zahl der Teilnahme von weiteren Hochzeitgästen bleibt dem Brautpaar überlassen.

    Die Eheschließung wird im Eheregister beurkundet. Außerdem wird auf Wunsch der Eheschließenden ein Stammbuch der Familie ausgehändigt. Das Stammbuch ist eine private Urkundensammlung.

    Eheschließung im Ausland

    Grundsätzlich werden in der Bundesrepublik Deutschland Ehen auch dann anerkannt, wenn sie im Ausland geschlossen werden. Allerdings muss die Ehe dann in der Form geschlossen werden, die in dem jeweiligen ausländischen Staat üblich ist.

    Vor der Eheschließung im Ausland sollte(n) sich der oder die Deutsche(n) ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis bei dem zuständigen deutschen Standesamt ausstellen lassen. Es wird von den meisten ausländischen Standesämtern verlangt. Außerdem ist zu beachten, dass ausländische Eheurkunden im Inland möglicherweise erst nach einer Beglaubigung durch die ausländischen Behörden oder das jeweilige Deutsche Konsulat in dem ausländischen Staat anerkannt werden. Da unterschiedliche Voraussetzungen zu beachten sind, ist es empfehlenswert, sich in jedem Fall vor einer geplanten Eheschließung im Ausland vom deutschen Standesamt am Wohnort beraten zu lassen. Merkblätter für eine Eheschließung im Ausland sind auch beim Bundesverwaltungsamt in Köln (siehe "Weiterführende Links") erhältlich. Auskunft erteilen auch die jeweiligen deutschen Konsulate oder Konsularabteilungen der deutschen Botschaften im Ausland.

    Im Ausland geschlossene Ehen von Deutschen können beim Standesamt des Wohnortes nachbeurkundet werden. Ihr zuständiges Standesamt berät Sie gerne.

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Das Stammbuch (2. Absatz) wird nicht kostenfrei ausgehändigt, sondern ist gebührenpflichtig.

    Online-Dienst

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    ID: L100042_95418.-95832

    Beschreibung

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Erlangen - Abt. Eheschließungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    91052 Erlangen

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    91052 Erlangen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:30 Uhr - 14:00 Uhr

    Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Termine vor Ort sind nur nach Vereinbarung möglich.

    Telefonische Erreichbarkeit:

    Montag: 08:30 – 12:00 Uhr

    Dienstag: 14:00 – 15:00 Uhr

    Donnerstag: 14:00 – 15:00 Uhr

    Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: standesamt@stadt.erlangen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7052427598515Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9131 86-2836

    Fax: +49 9131 86-2468

    Sprachversion

    Deutsch

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    Voraussetzungen

    Bei einer Eheschließung im Inland: vorherige Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Kosten für die Eheschließung richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand. Ihr zuständiges Standesamt informiert sie gerne über die für die Eheschließung anfallenden Gebühren und Auslagen (siehe auch unter "Verwandte Themen" - "Eheschließung; Anmeldung").

    Für Eheschließungen vor einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt wird in jedem Fall eine Gebühr von 40,00 EUR erhoben.

    Für die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe fallen in der Regel Gebühren in Höhe von 55,00 EUR an.

    Für eine Eheurkunde wird eine Gebühr von 12,00 EUR erhoben.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 16.08.2024

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 15.02.2024

    Stichwörter

    Adressenänderung, ehe anmelden, Ehefähigkeitszeugnis, Ehegüterrecht und Eheverträge in Europa, Eheschließung anmelden, Ehetauglichkeitsbescheinigung, Ehevertragliche Vereinbarungen, Heirat, heirate, heiraten in Afrika, heiraten in Asien, heiraten in Australien, Heiraten in Europa, heiraten in Lateinamerika, heiraten in Nordamerika, Heiratsurkunde, Hochzeit, Namensänderung, Namenserklärung für Aussiedler, Personenstand, Stammbuch, Trauung, Trauungen

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English