Kommunale Bücherei / Bibliothek; Beantragung eines Ausweises
Beschreibung
Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien in auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z. B. 1 Jahr), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek) können Gebühren erhoben werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Oberallgäu (LRA OA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Oberallgäuer Platz 2
87527 Sonthofen
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-oa.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=79998040422Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/79998040422Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8321 612-0
Fax: +49 8321 612-369
Internet
Bücherei (Standort 1)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Weiler 16
87538 Fischen i.Allgäu
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:45 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:45 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:45 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
an Wahl-Sonntagen durchgehend während der Wahlzeit geöffnet
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/185403363886Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8326 996-0
Fax: +49 8326 996-600
Bücherei (Standort 2)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 14
87538 Fischen i. Allgäu
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/185403363886Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8326 38300
Fax: +49 826 38302
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Verfahrensablauf
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek / Bücherei ein.
- Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
- Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis / Büchereiausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek / Bücherei mitzuteilen.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024