Kommunale Bücherei / Bibliothek; Beantragung eines Ausweises
Beschreibung
Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien in auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z. B. 1 Jahr), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek) können Gebühren erhoben werden.
Hinweise für Günzburg: Ergänzung: Landratsamt Günzburg
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Günzburg (LRA GZ)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 200157
89308 Günzburg
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@landkreis-guenzburg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=37109218408Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/37109218408Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8221 95-0
Fax: +49 8221 95-240
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Edmund-Zimmermann-Straße 3
86470 Thannhausen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:15 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:15 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:15 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:15 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:15 Uhr
Kontakt
E-Mail: vgem@thannhausen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=46662840825Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/46662840825Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8281 901-0
Fax: +49 8281 901-20
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Verfahrensablauf
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek / Bücherei ein.
- Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
- Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis / Büchereiausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek / Bücherei mitzuteilen.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024
Hinweise für Günzburg: Ergänzung: Landratsamt Günzburg
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Günzburg am 25.04.2024