Kommunale Bücherei / Bibliothek; Beantragung eines Ausweises
Beschreibung
Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien in auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z. B. 1 Jahr), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek) können Gebühren erhoben werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Memmingen - 13.1 Stadtbibliothek
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 18 53
87688 Memmingen
Öffnungszeiten
Di 10:00 Uhr - 18:30 Uhr
Mi 13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Do 10:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr 13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Sa 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: bibliothek@memmingen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/475849741844Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8331 850-157
Fax: +49 8331 850-158
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Verfahrensablauf
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek / Bücherei ein.
- Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
- Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis / Büchereiausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek / Bücherei mitzuteilen.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024