Kommunale Bücherei / Bibliothek; Beantragung eines Ausweises
Beschreibung
Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien in auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z. B. 1 Jahr), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek) können Gebühren erhoben werden.
Hinweise für Schweinfurt: Ergänzung: Stadt Schweinfurt
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Schweinfurt - Stadtbücherei
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Brückenstraße 29
97421 Schweinfurt
Kontakt
E-Mail: stadtbuecherei@schweinfurt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2359988934503Weiterführende Informationen im BayernPortal
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Verfahrensablauf
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek / Bücherei ein.
- Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
- Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis / Büchereiausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek / Bücherei mitzuteilen.
Weitere Informationen
Hinweise für Schweinfurt: Ergänzung: Stadt Schweinfurt
- StadtbüchereiDie Stadtbücherei Schweinfurt bietet Ihnen sowohl in der Hauptstelle im Ebracher Hof als auch in den Zweigstellen in Oberndorf und im Alexander-von-Humboldt-Gymnasium ein umfassendes Angebot an traditionellen und digitalen Medien. Rund um die Uhr stehen Ihnen die Angebot der Stadtbücherei auch online zur Verfügung.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.02.2025
Hinweise für Schweinfurt: Ergänzung: Stadt Schweinfurt
Fachlich freigegeben durch Stadt Schweinfurt am 03.09.2024