Bibliotheksausweis Ausgabe

    Kommunale Bücherei / Bibliothek; Beantragung eines Ausweises

    Sie erhalten nach der Anmeldung einen Büchereiausweis oder Bibliotheksausweis. Für die Benutzung einer kommunalen Bücherei oder Bibliothek müssen Sie in der Regel eine Gebühr bezahlen.

    Beschreibung

    Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien in auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.

    Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z. B. 1 Jahr), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.

    Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek) können Gebühren erhoben werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Ansbach - Stadtbücherei Ansbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Karlsplatz 11

    91522 Ansbach

    Postanschrift

    Nürnberger Straße 26

    91522 Ansbach

    Öffnungszeiten

    Mo 12:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 12:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 12:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 10:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Sa 10:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: stadtbuecherei@ansbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7347753964530Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 51-559

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Sie erhalten den Ausweis, wenn Sie sich bei einer Bibliothek oder Bücherei anmelden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek / Bücherei ein.
    • Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
    • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis / Büchereiausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.

    Kosten

    Die Gebühren sind in der Satzung festgelegt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek / Bücherei mitzuteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English