Bibliotheksausweis Ausgabe

    Kommunale Bücherei / Bibliothek; Beantragung eines Ausweises

    Sie erhalten nach der Anmeldung einen Büchereiausweis oder Bibliotheksausweis. Für die Benutzung einer kommunalen Bücherei oder Bibliothek müssen Sie in der Regel eine Gebühr bezahlen.

    Beschreibung

    Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien in auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.

    Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z. B. 1 Jahr), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.

    Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek) können Gebühren erhoben werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Hof - Sachgebiet Stadtbücherei

    Adresse

    Hausanschrift

    Wörthstr. 18

    95028 Hof

    Postfachadresse

    Postfach 1665

    95015 Hof

    Öffnungszeiten

    Mo 10:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 10:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Mi 10:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 10:00 Uhr - 20:00 Uhr

    Sa 10:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Zweigbüchereien:

    Moschendorfer Schule, Medlerstraße 32: dienstags, von 15:00 bis 18:00 Uhr

    Hofecker Schule, Quetschenweg 4: mittwochs, 15:00 bis 17:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: stadtbuecherei@stadt-hof.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/914324483190Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9281 815-2500

    Fax: +49 9281 815-2509

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Sie erhalten den Ausweis, wenn Sie sich bei einer Bibliothek oder Bücherei anmelden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek / Bücherei ein.
    • Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
    • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis / Büchereiausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.

    Kosten

    Die Gebühren sind in der Satzung festgelegt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek / Bücherei mitzuteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English