Kommunale Bücherei / Bibliothek; Beantragung eines Ausweises
Beschreibung
Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien in auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z. B. 1 Jahr), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek) können Gebühren erhoben werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Passau (LRA PA)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1972
94009 Passau
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung abweichende Öffnungszeiten bei den Zulassungsstellen
Kontakt
E-Mail: poststelle@landkreis-passau.de
De-Mail: info@landkreis-passau.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=97442479423Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/97442479423Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 851 397-0
Fax: +49 851 2894
Internet
Stadt Pocking - Bücherei
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1320
94054 Pocking
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0731654749505Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8531 709-0
Fax: +49 8531 709-24
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Verfahrensablauf
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek / Bücherei ein.
- Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
- Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis / Büchereiausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek / Bücherei mitzuteilen.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024