Kommunale Bücherei / Bibliothek; Beantragung eines Ausweises
Beschreibung
Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien in auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z. B. 1 Jahr), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek) können Gebühren erhoben werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kreisbibliothek (LRA FRG)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
St.-Gunther-Straße 54
94078 Freyung
Öffnungszeiten
Mo 10:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 10:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 10:00 Uhr - 17:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@kreisbibliothek-freyung.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9544436754495Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8551 57-3500
Internet
Gemeinde Ringelai
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Pfarrer-Kainz-Straße 6
94160 Ringelai
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: gemeinde@ringelai.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=45218989697Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/45218989697Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8555 9614-0
Fax: +49 8555 9614-18
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)Eigene Angelegenheiten
Verfahrensablauf
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek / Bücherei ein.
- Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
- Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis / Büchereiausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek / Bücherei mitzuteilen.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024