Bibliotheksausweis Ausgabe

    Kommunale Bücherei / Bibliothek; Beantragung eines Ausweises

    Sie erhalten nach der Anmeldung einen Büchereiausweis oder Bibliotheksausweis. Für die Benutzung einer kommunalen Bücherei oder Bibliothek müssen Sie in der Regel eine Gebühr bezahlen.

    Beschreibung

    Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien in auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.

    Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z. B. 1 Jahr), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.

    Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek) können Gebühren erhoben werden.

    Hinweise für Straubing: Ergänzung: Stadt Straubing

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Straubing - Bibliotheken

    Adresse

    Hausanschrift

    Rentamtsberg 1

    94315 Straubing

    Postfachadresse

    Postfach 0352

    94303 Straubing

    Öffnungszeiten

    Di 10:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Mi 10:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 9:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 10:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Sa 10:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: stadtbibliothek@straubing.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4415647161521Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9421 944-80330

    Fax: +49 9421 944-60250

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Sie erhalten den Ausweis, wenn Sie sich bei einer Bibliothek oder Bücherei anmelden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek / Bücherei ein.
    • Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
    • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis / Büchereiausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.

    Kosten

    Die Gebühren sind in der Satzung festgelegt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek / Bücherei mitzuteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 09.08.2024

    Hinweise für Straubing: Ergänzung: Stadt Straubing

    Fachlich freigegeben durch Stadt Straubing am 30.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English