Kommunale Bücherei / Bibliothek; Erlass einer Benutzungsordnung
Eine Benutzerordnung enthält die Vorschriften zur Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek). Sie kann von Städten und Gemeinden, die diese unterhalten, erlassen werden.
Beschreibung
Der Rahmen für die Benutzung einer kommunalen Bücherei oder Bibliothek kann in einer oder mehreren Satzungen festgelegt werden (z. B. Benutzungssatzung, Gebührensatzung). Zur Information über die wichtigsten Satzungsinhalte sowie zur Festlegung der Bücherei oder Bibliothek notwendigen Benutzungsbedingungen können Haus- und Benutzungsordnungen erlassen werden.
Eine Benutzerordnung kann z. B. Regelungen für folgende Bereiche enthalten:
- Arten und Ziele der Nutzung
- Benutzerkreis
- Anmeldung
- Leihfrist und Rückgabe von Medien
- Beschränkung der Ausleihe
- Vorbestellungen
- Verhalten in der Bücherei oder Bibliothek
- Sorgfalts- und Schadensersatzpflicht der Benutzer
Die Benutzerordnung können Sie vor Ort einsehen oder - soweit vorhanden - über die Internetseite der Bücherei oder Bibliothek.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Würzburg (LRA WÜ)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
97067 Würzburg
Öffnungszeiten
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-wue.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/06775747438Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 8003-0
Fax: +49 931 8003-5690
Internet
Gemeinde Gaukönigshofen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 16
97253 Gaukönigshofen
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@gaukoenigshofen.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/72664058562Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9337 9719-0
Fax: +49 9337 9719-99
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 02.02.2024