Kommunale Bücherei / Bibliothek; Erlass einer Benutzungsordnung
Eine Benutzerordnung enthält die Vorschriften zur Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek). Sie kann von Städten und Gemeinden, die diese unterhalten, erlassen werden.
Beschreibung
Der Rahmen für die Benutzung einer kommunalen Bücherei oder Bibliothek kann in einer oder mehreren Satzungen festgelegt werden (z. B. Benutzungssatzung, Gebührensatzung). Zur Information über die wichtigsten Satzungsinhalte sowie zur Festlegung der Bücherei oder Bibliothek notwendigen Benutzungsbedingungen können Haus- und Benutzungsordnungen erlassen werden.
Eine Benutzerordnung kann z. B. Regelungen für folgende Bereiche enthalten:
- Arten und Ziele der Nutzung
- Benutzerkreis
- Anmeldung
- Leihfrist und Rückgabe von Medien
- Beschränkung der Ausleihe
- Vorbestellungen
- Verhalten in der Bücherei oder Bibliothek
- Sorgfalts- und Schadensersatzpflicht der Benutzer
Die Benutzerordnung können Sie vor Ort einsehen oder - soweit vorhanden - über die Internetseite der Bücherei oder Bibliothek.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Miltenberg (LRA MIL)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1560
63885 Miltenberg
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-mil.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/75998068416Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9371 501-0
Fax: +49 9371 50179-270
Internet
Gemeinde Mömlingen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1164
63850 Mömlingen
Kontakt
E-Mail: poststelle@moemlingen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/94441450645Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6022 6856-0
Fax: +49 6022 6856-36
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 02.02.2024