Kommunale Bücherei / Bibliothek; Erlass einer Benutzungsordnung

    Eine Benutzerordnung enthält die Vorschriften zur Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek). Sie kann von Städten und Gemeinden, die diese unterhalten, erlassen werden.

    Beschreibung

    Der Rahmen für die Benutzung einer kommunalen Bücherei oder Bibliothek kann in einer oder mehreren Satzungen festgelegt werden (z. B. Benutzungssatzung, Gebührensatzung). Zur Information über die wichtigsten Satzungsinhalte sowie zur Festlegung der Bücherei oder Bibliothek notwendigen Benutzungsbedingungen können Haus- und Benutzungsordnungen erlassen werden.

    Eine Benutzerordnung kann z. B. Regelungen für folgende Bereiche enthalten:

    • Arten und Ziele der Nutzung
    • Benutzerkreis
    • Anmeldung
    • Leihfrist und Rückgabe von Medien
    • Beschränkung der Ausleihe
    • Vorbestellungen
    • Verhalten in der Bücherei oder Bibliothek
    • Sorgfalts- und Schadensersatzpflicht der Benutzer

    Die Benutzerordnung können Sie vor Ort einsehen oder - soweit vorhanden - über die Internetseite der Bücherei oder Bibliothek.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim (LRA NEA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Straße 1

    91413 Neustadt a.d.Aisch

    Postfachadresse

    Postfach 1520

    91405 Neustadt a.d.Aisch

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@kreis-nea.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=61220277419Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/61220277419Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9161 92-0

    Fax: +49 9161 92-91060

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 16

    97215 Uffenheim

    Postanschrift

    Marktplatz 16

    97215 Uffenheim

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Jeden 1. Donnerstag im Monat bis 18:00 Uhr!

    Kontakt

    E-Mail: verwaltungsgemeinschaft@uffenheim.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=31218387827Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/31218387827Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9842 207-0

    Fax: +49 9842 207-32

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 02.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English