Kommunale Bücherei / Bibliothek; Erlass einer Benutzungsordnung
Eine Benutzerordnung enthält die Vorschriften zur Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek). Sie kann von Städten und Gemeinden, die diese unterhalten, erlassen werden.
Beschreibung
Der Rahmen für die Benutzung einer kommunalen Bücherei oder Bibliothek kann in einer oder mehreren Satzungen festgelegt werden (z. B. Benutzungssatzung, Gebührensatzung). Zur Information über die wichtigsten Satzungsinhalte sowie zur Festlegung der Bücherei oder Bibliothek notwendigen Benutzungsbedingungen können Haus- und Benutzungsordnungen erlassen werden.
Eine Benutzerordnung kann z. B. Regelungen für folgende Bereiche enthalten:
- Arten und Ziele der Nutzung
- Benutzerkreis
- Anmeldung
- Leihfrist und Rückgabe von Medien
- Beschränkung der Ausleihe
- Vorbestellungen
- Verhalten in der Bücherei oder Bibliothek
- Sorgfalts- und Schadensersatzpflicht der Benutzer
Die Benutzerordnung können Sie vor Ort einsehen oder - soweit vorhanden - über die Internetseite der Bücherei oder Bibliothek.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Hof - Sachgebiet Stadtbücherei
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1665
95015 Hof
Öffnungszeiten
Mo 10:00 Uhr - 18:00 Uhr
Di 10:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi 10:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 10:00 Uhr - 20:00 Uhr
Sa 10:00 Uhr - 13:00 Uhr
Zweigbüchereien:
Moschendorfer Schule, Medlerstraße 32: dienstags, von 15:00 bis 18:00 Uhr
Hofecker Schule, Quetschenweg 4: mittwochs, 15:00 bis 17:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: stadtbuecherei@stadt-hof.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/914324483190Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9281 815-2500
Fax: +49 9281 815-2509
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
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