Manöverschäden; Beantragung einer Entschädigung

    Als Manöverschäden werden Schäden bezeichnet, welche die Gaststreitkräfte oder die Bundeswehr in Ausübung ihres Dienstes bei Manövern oder anderen Übungen verursacht haben. Geschädigte haben Anspruch auf Entschädigung.

    Beschreibung

    Die Schäden werden wie folgt abgewickelt:

    • Von Gaststreitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursachte Schäden (gemeinsame Manöver) werden von der zuständigen Schadensregulierungsstelle des Bundes bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben abgewickelt:
      • für Bayern ohne den Regierungsbezirk Unterfranken: Regionalbüro Süd
      • für den Regierungsbezirk Unterfranken: Regionalbüro Ost
         
    • Von der Bundeswehr allein verursachte Schäden sind bei der örtlich zuständigen Gemeindeverwaltung anzumelden. Diese leitet die Anträge an das jeweils zuständige Bundeswehr-Dienstleistungszentrum weiter, von welchem die weiteren Schritte zur Zahlung der Entschädigung veranlasst werden.

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    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Schadensregulierungsstelle Regionalbüro Ost Erfurt (BImA)

    Adresse

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    99097 Erfurt

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    Drosselbergstraße 2

    99097 Erfurt

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    Markt Hösbach

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    63768 Hösbach

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    63763 Hösbach

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    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

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    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@hoesbach.bayern.de

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    Gemeinde Kleinostheim

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    Kardinal-Faulhaber-Str. 12

    63801 Kleinostheim

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    Postfach 1110

    63797 Kleinostheim

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    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Eine Terminvereinbarung ist wünschenswert! Terminvereinbarungen sind montags bis freitags bereits ab 07:00 Uhr und auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@kleinostheim.de

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Zivilprozess; Klage vor dem zuständigen Landgericht

    Fristen

    Entschädigungsansprüche sollen umgehend geltend gemacht werden. Im Falle von Manöverschäden, die von Gaststreitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursacht worden sind, sind sie innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der Geschädigte von dem Schaden und der Beteiligung der (ausländischen) Streitkräfte Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der zuständigen Regulierungsstelle geltend zu machen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English