Manöverschäden; Beantragung einer Entschädigung

    Als Manöverschäden werden Schäden bezeichnet, welche die Gaststreitkräfte oder die Bundeswehr in Ausübung ihres Dienstes bei Manövern oder anderen Übungen verursacht haben. Geschädigte haben Anspruch auf Entschädigung.

    Beschreibung

    Die Schäden werden wie folgt abgewickelt:

    • Von Gaststreitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursachte Schäden (gemeinsame Manöver) werden von der zuständigen Schadensregulierungsstelle des Bundes bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben abgewickelt:
      • für Bayern ohne den Regierungsbezirk Unterfranken: Regionalbüro Süd
      • für den Regierungsbezirk Unterfranken: Regionalbüro Ost
         
    • Von der Bundeswehr allein verursachte Schäden sind bei der örtlich zuständigen Gemeindeverwaltung anzumelden. Diese leitet die Anträge an das jeweils zuständige Bundeswehr-Dienstleistungszentrum weiter, von welchem die weiteren Schritte zur Zahlung der Entschädigung veranlasst werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Schadensregulierungsstelle Regionalbüro Süd Nürnberg (BImA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolphstraße 28-30

    90489 Nürnberg

    Postanschrift

    Rudolphstraße 28-30

    90489 Nürnberg

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5569894510227Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 99261-0

    Fax: +49 911 99261-185

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Weißenstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 1

    95163 Weißenstadt

    Postfachadresse

    Postfach 1120

    95159 Weißenstadt

    Kontakt

    E-Mail: st.weissenstadt@weissenstadt.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/83775558478Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9253 950-0

    Fax: +49 9253 950-40

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Zivilprozess; Klage vor dem zuständigen Landgericht

    Fristen

    Entschädigungsansprüche sollen umgehend geltend gemacht werden. Im Falle von Manöverschäden, die von Gaststreitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursacht worden sind, sind sie innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der Geschädigte von dem Schaden und der Beteiligung der (ausländischen) Streitkräfte Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der zuständigen Regulierungsstelle geltend zu machen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English