Manöverschäden; Beantragung einer Entschädigung
Als Manöverschäden werden Schäden bezeichnet, welche die Gaststreitkräfte oder die Bundeswehr in Ausübung ihres Dienstes bei Manövern oder anderen Übungen verursacht haben. Geschädigte haben Anspruch auf Entschädigung.
Beschreibung
Die Schäden werden wie folgt abgewickelt:
- Von Gaststreitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursachte Schäden (gemeinsame Manöver) werden von der zuständigen Schadensregulierungsstelle des Bundes bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben abgewickelt:
- für Bayern ohne den Regierungsbezirk Unterfranken: Regionalbüro Süd
- für den Regierungsbezirk Unterfranken: Regionalbüro Ost
- Von der Bundeswehr allein verursachte Schäden sind bei der örtlich zuständigen Gemeindeverwaltung anzumelden. Diese leitet die Anträge an das jeweils zuständige Bundeswehr-Dienstleistungszentrum weiter, von welchem die weiteren Schritte zur Zahlung der Entschädigung veranlasst werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Schadensregulierungsstelle Regionalbüro Süd Nürnberg (BImA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rudolphstraße 28-30
90489 Nürnberg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5569894510227Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 99261-0
Fax: +49 911 99261-185
Gemeinde Sankt Englmar
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstr. 6
94379 Sankt Englmar
Kontakt
E-Mail: info@sankt-englmar.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/35107832707Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9965 8403-0
Fax: +49 9965 8403-30
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Fristen
Entschädigungsansprüche sollen umgehend geltend gemacht werden. Im Falle von Manöverschäden, die von Gaststreitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursacht worden sind, sind sie innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der Geschädigte von dem Schaden und der Beteiligung der (ausländischen) Streitkräfte Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der zuständigen Regulierungsstelle geltend zu machen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.05.2024