Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde

    Gemeinden stellen Spendenquittungen für Sach- und Geldspenden für gemeinnützige oder förderungswürdige Zwecke aus.

    Beschreibung

    Falls Sie Ihrer Gemeinde eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, kann diese eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist. Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.

    Auf eine Zuwendungsbestätigung der Gemeinde kann verzichtet werden, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt. Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an.

    Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Spendenquittungen bzw. Belege beim Finanzamt nur auf Anforderung vorgelegt werden.

     

     

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 2

    97268 Kirchheim

    Postfachadresse

    Postfach 29

    97268 Kirchheim

    Kontakt

    E-Mail: verwaltungsgemeinschaft@kirchheim-ufr.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/29996290800Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9366 9061-0

    Fax: +49 9366 9061-60

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verwaltungsgemeinschaft Röttingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    97285 Röttingen

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    97285 Röttingen

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Di 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 13:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vgem-roettingen.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/41996206818Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9338 9728-0

    Fax: +49 9338 9728-49

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 14.11.2023

    Stichwörter

    Spendenbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English