Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde

    Gemeinden stellen Spendenquittungen für Sach- und Geldspenden für gemeinnützige oder förderungswürdige Zwecke aus.

    Beschreibung

    Falls Sie Ihrer Gemeinde eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, kann diese eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist. Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.

    Auf eine Zuwendungsbestätigung der Gemeinde kann verzichtet werden, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt. Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an.

    Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Spendenquittungen bzw. Belege beim Finanzamt nur auf Anforderung vorgelegt werden.

     

     

    Ansprechpartner

    Markt Rimpar - Kasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßberg 1

    97222 Rimpar

    Postanschrift

    Schloßberg 1

    97222 Rimpar

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: kasse@rimpar.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/128768593198Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9365 8067-400

    Fax: +49 9365 8067-150

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Rottendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    97228 Rottendorf

    Postfachadresse

    Postfach 29

    97226 Rottendorf

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@rottendorf.eu

    De-Mail: gemeinde-rottendorf@by.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=48552299702Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/48552299702Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9302 9090-0

    Fax: +49 9302 9090-30

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 14.11.2023

    Stichwörter

    Spendenbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English