Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde

    Gemeinden stellen Spendenquittungen für Sach- und Geldspenden für gemeinnützige oder förderungswürdige Zwecke aus.

    Beschreibung

    Falls Sie Ihrer Gemeinde eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, kann diese eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist. Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.

    Auf eine Zuwendungsbestätigung der Gemeinde kann verzichtet werden, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt. Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an.

    Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Spendenquittungen bzw. Belege beim Finanzamt nur auf Anforderung vorgelegt werden.

     

     

    Ansprechpartner

    Gemeinde Röthlein - Gemeindekasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Elmußweg 1

    97520 Röthlein

    Postanschrift

    Elmußweg 1

    97520 Röthlein

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Mittwoch nach Vereinbarung
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4095862128297Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9723 9111-0

    Fax: +49 9723 9111-30

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Sennfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 11

    97526 Sennfeld

    Postfachadresse

    Postfach 5

    97526 Sennfeld

    Kontakt

    E-Mail: info@sennfeld.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=43774438720Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/43774438720Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9721 7651-0

    Fax: +49 9721 7651-50

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 14.11.2023

    Stichwörter

    Spendenbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English