Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde
Beschreibung
Falls Sie Ihrer Gemeinde eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, kann diese eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist. Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.
Auf eine Zuwendungsbestätigung der Gemeinde kann verzichtet werden, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt. Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Spendenquittungen bzw. Belege beim Finanzamt nur auf Anforderung vorgelegt werden.
Ansprechpartner
Gemeinde Niederwerrn - Fachbereich II - Finanzverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1151
97462 Niederwerrn
Öffnungszeiten
Di 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Ein persönlicher Termin im Rathaus ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Zu den unten genannten Zeiten können Bürgerinnen und Bürger ohne vorherige Anmeldung im Rathaus vorsprechen oder auch Terminvereinbarungen vornehmen lassen.
Dienstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Für die verbleibenden Öffnungszeiten können Sie telefonisch einen Termin unter Tel. 09721 / 49 99 0 vereinbaren.
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4139768020500Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 4999-0
Fax: +49 9721 4999-99
Gemeinde Niederwerrn - Kämmereiwesen
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97462 Niederwerrn
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Di 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Ein persönlicher Termin im Rathaus ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Zu den unten genannten Zeiten können Bürgerinnen und Bürger ohne vorherige Anmeldung im Rathaus vorsprechen oder auch Terminvereinbarungen vornehmen lassen.
Dienstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Für die verbleibenden Öffnungszeiten können Sie telefonisch einen Termin unter Tel. 09721 / 49 99 0 vereinbaren.
und nach Vereinbarung
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2155986162509Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 4999-0
Fax: +49 9721 4999-99
Gemeinde Niederwerrn
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Hausanschrift
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Postfach 1151
97462 Niederwerrn
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gemeinde@niederwerrn.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/19219171658Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 4999-0
Fax: +49 9721 4999-99
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 30.06.2024
Stichwörter
Spendenbescheinigung