Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde

    Gemeinden stellen Spendenquittungen für Sach- und Geldspenden für gemeinnützige oder förderungswürdige Zwecke aus.

    Beschreibung

    Falls Sie Ihrer Gemeinde eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, kann diese eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist. Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.

    Auf eine Zuwendungsbestätigung der Gemeinde kann verzichtet werden, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt. Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an.

    Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Spendenquittungen bzw. Belege beim Finanzamt nur auf Anforderung vorgelegt werden.

     

     

    Ansprechpartner

    Markt Großostheim - Einwohnermelde-/Sozial-/Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schaafheimer Str. 33

    63762 Großostheim

    Postfachadresse

    Postfach 1280

    63757 Großostheim

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@grossostheim.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1970493345134Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6026 5004-0

    Fax: +49 6026 5004-9000

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 30.06.2024

    Stichwörter

    Spendenbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English