Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde
Beschreibung
Falls Sie Ihrer Gemeinde eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, kann diese eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist. Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.
Auf eine Zuwendungsbestätigung der Gemeinde kann verzichtet werden, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt. Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Spendenquittungen bzw. Belege beim Finanzamt nur auf Anforderung vorgelegt werden.
Ansprechpartner
Gemeinde Glattbach - Steuern und Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schulstr. 17
63864 Glattbach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: Gemeindekasse@glattbach.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1396537117519Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6021 3491-0
Fax: +49 6021 3491-44
Internet
Markt Goldbach
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1260
63770 Goldbach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@markt-goldbach.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=43775138569Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/43775138569Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6021 5006-0
Fax: +49 6021 5006-19
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 14.11.2023
Stichwörter
Spendenbescheinigung