Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde

    Gemeinden stellen Spendenquittungen für Sach- und Geldspenden für gemeinnützige oder förderungswürdige Zwecke aus.

    Beschreibung

    Falls Sie Ihrer Gemeinde eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, kann diese eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist. Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.

    Auf eine Zuwendungsbestätigung der Gemeinde kann verzichtet werden, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt. Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an.

    Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Spendenquittungen bzw. Belege beim Finanzamt nur auf Anforderung vorgelegt werden.

     

     

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn - Kassenverwaltung (Standort 1)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 10

    90616 Neuhof a.d.Zenn

    Postanschrift

    Marktplatz 10

    90616 Neuhof a.d.Zenn

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: nicole.schlag@vg-neuhof.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1208422306527Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9107 924429-0

    Fax: +49 9107 924429-99

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn - Kassenverwaltung (Standort 2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    90619 Trautskirchen

    Postanschrift

    Marktplatz 10

    90616 Neuhof a.d.Zenn

    Öffnungszeiten

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: nicole.schlag@vg-neuhof.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1208422306527Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9107 997973

    Fax: +49 9107 997974

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 28.11.2024

    Stichwörter

    Spendenbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English