Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde
Beschreibung
Falls Sie Ihrer Gemeinde eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, kann diese eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist. Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.
Auf eine Zuwendungsbestätigung der Gemeinde kann verzichtet werden, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt. Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Spendenquittungen bzw. Belege beim Finanzamt nur auf Anforderung vorgelegt werden.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn - Kassenverwaltung (Standort 1)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: nicole.schlag@vg-neuhof.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1208422306527Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9107 924429-0
Fax: +49 9107 924429-99
Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn - Kassenverwaltung (Standort 2)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn
Öffnungszeiten
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: nicole.schlag@vg-neuhof.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1208422306527Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9107 997973
Fax: +49 9107 997974
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 28.11.2024
Stichwörter
Spendenbescheinigung