Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde
Beschreibung
Falls Sie Ihrer Gemeinde eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, kann diese eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist. Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.
Auf eine Zuwendungsbestätigung der Gemeinde kann verzichtet werden, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt. Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Spendenquittungen bzw. Belege beim Finanzamt nur auf Anforderung vorgelegt werden.
Ansprechpartner
Gemeinde Rückersdorf - Kasse
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 20
90607 Rückersdorf
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: kasse@rueckersdorf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/450295531815Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 57054-0
Fax: +49 911 57054-40
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 30.06.2024
Stichwörter
Spendenbescheinigung