Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde
Beschreibung
Falls Sie Ihrer Gemeinde eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, kann diese eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist. Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.
Auf eine Zuwendungsbestätigung der Gemeinde kann verzichtet werden, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt. Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Spendenquittungen bzw. Belege beim Finanzamt nur auf Anforderung vorgelegt werden.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Lichtenberg - Einwohnermeldeamt (Standort 1)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 16
95192 Lichtenberg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/555956908929Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9288 9737-0
Fax: +49 9288 9737-37
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Lichtenberg - Einwohnermeldeamt (Standort 2)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 16
95192 Lichtenberg
Öffnungszeiten
Mo 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 17:00 Uhr - 18:30 Uhr
Di 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/555956908929Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9393 301
Fax: +49 9393 7459
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 30.06.2024
Stichwörter
Spendenbescheinigung