Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde
Beschreibung
Falls Sie Ihrer Gemeinde eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, kann diese eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist. Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.
Auf eine Zuwendungsbestätigung der Gemeinde kann verzichtet werden, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt. Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Spendenquittungen bzw. Belege beim Finanzamt nur auf Anforderung vorgelegt werden.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Creußen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bahnhofstr. 11
95473 Creußen
Kontakt
E-Mail: poststelle@vgem-creussen.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/53551914785Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9270 989-0
Fax: +49 9270 989-77
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 30.06.2024
Stichwörter
Spendenbescheinigung