Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde
Beschreibung
Falls Sie Ihrer Gemeinde eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, kann diese eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist. Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.
Auf eine Zuwendungsbestätigung der Gemeinde kann verzichtet werden, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt. Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Spendenquittungen bzw. Belege beim Finanzamt nur auf Anforderung vorgelegt werden.
Ansprechpartner
Gemeinde Ursensollen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstr. 1
92289 Ursensollen
Kontakt
E-Mail: gemeinde@ursensollen.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=46329859749Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/46329859749Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9628 9239-0
Fax: +49 9628 9239-19
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 30.06.2024
Stichwörter
Spendenbescheinigung