Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde
Beschreibung
Falls Sie Ihrer Gemeinde eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, kann diese eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist. Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.
Auf eine Zuwendungsbestätigung der Gemeinde kann verzichtet werden, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt. Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Spendenquittungen bzw. Belege beim Finanzamt nur auf Anforderung vorgelegt werden.
Ansprechpartner
Markt Schmidmühlen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstr. 1
92287 Schmidmühlen
Öffnungszeiten
Mo 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: markt@schmidmuehlen.bayern.de
De-Mail: markt@schmidmuehlen.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=20996703711Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/20996703711Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9474 9403-0
Fax: +49 9474 9403-33
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 30.06.2024
Stichwörter
Spendenbescheinigung