Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde
Beschreibung
Falls Sie Ihrer Gemeinde eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, kann diese eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist. Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.
Auf eine Zuwendungsbestätigung der Gemeinde kann verzichtet werden, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt. Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Spendenquittungen bzw. Belege beim Finanzamt nur auf Anforderung vorgelegt werden.
Ansprechpartner
Gemeinde Haidmühle - Kasse (Standort 1)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Dreisesselstraße 12
94145 Haidmühle
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi geschlossen
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/978178508942Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8556 97263-0
Fax: +49 8556 97263-29
Gemeinde Haidmühle - Kasse (Standort 2)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bischofsreut 60
94145 Haidmühle
Öffnungszeiten
Mo 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/978178508942Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8550 241
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 30.06.2024
Stichwörter
Spendenbescheinigung