Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde
Beschreibung
Falls Sie Ihrer Gemeinde eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, kann diese eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist. Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.
Auf eine Zuwendungsbestätigung der Gemeinde kann verzichtet werden, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt. Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Spendenquittungen bzw. Belege beim Finanzamt nur auf Anforderung vorgelegt werden.
Ansprechpartner
Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rosenheimer Str. 26
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Sowie nach Terminvereinbarung:
Mo 07:00 – 12:00 Uhr
Di 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mi 07:00 – 12:00 Uhr
Do 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Fr 08:00 – 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: rathaus@hksbr.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/59775026593Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8102 88-0
Fax: +49 8102 88-42
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 30.06.2024
Stichwörter
Spendenbescheinigung