Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde
Beschreibung
Falls Sie Ihrer Gemeinde eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, kann diese eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist. Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.
Auf eine Zuwendungsbestätigung der Gemeinde kann verzichtet werden, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt. Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Spendenquittungen bzw. Belege beim Finanzamt nur auf Anforderung vorgelegt werden.
Ansprechpartner
Gemeinde Haar
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1209
85540 Haar
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@gemeinde-haar.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=66552873578Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/66552873578Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 46002-0
Fax: +49 89 46002-111
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 30.06.2024
Stichwörter
Spendenbescheinigung