Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde
Beschreibung
Falls Sie Ihrer Gemeinde eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, kann diese eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist. Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.
Auf eine Zuwendungsbestätigung der Gemeinde kann verzichtet werden, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt. Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Spendenquittungen bzw. Belege beim Finanzamt nur auf Anforderung vorgelegt werden.
Ansprechpartner
Markt Murnau a.Staffelsee
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 12 48
82412 Murnau a. Staffelsee
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Einwohnermeldeamt am Donnerstag bis 18 Uhr geöffnet. Termine auch nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Kontakt
E-Mail: rathaus@murnau.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=80330321649Sicheres Kontaktformular
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Telefon Festnetz: +49 8841 476-0
Fax: +49 8841 476-289
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 28.11.2024
Stichwörter
Spendenbescheinigung