Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde
Beschreibung
Falls Sie Ihrer Gemeinde eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, kann diese eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist. Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.
Auf eine Zuwendungsbestätigung der Gemeinde kann verzichtet werden, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt. Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Spendenquittungen bzw. Belege beim Finanzamt nur auf Anforderung vorgelegt werden.
Ansprechpartner
Gemeinde Lenggries - 2.1 Kämmerei
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
83661 Lenggries
Öffnungszeiten
Mo 07:45 Uhr - 18:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Terminvereinbarungen außerhalb dieser Öffnungszeiten sind nach telefonischer Absprache selbstverständlich möglich. Bei umfangreichen und komplizierten Sachverhalten oder vertraulichen Angelegenheiten ist eine vorherige Terminvereinbarung erwünscht!
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4803268210140Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8042 5008-200
Fax: +49 8042 5008-101
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 28.11.2024
Stichwörter
Spendenbescheinigung