Wirtschaftsförderung; Informationen über kommunale Fördermöglichkeiten

    Landkreise und Gemeinden können Investitionsvorhaben von ausländischen oder inländischen Investoren in der Region unterstützen.

    Beschreibung

    Wirtschaftsförderung ist überwiegend Aufgabe des Freistaats. Sie ist aber auch eine freiwillige Dienstleistung von Gemeinden und Landkreisen gegenüber den ortsansässigen und ansiedlungsinteressierten Unternehmen. Sie umfasst alle Maßnahmen zur Verbesserung der Faktoren, die die Standortwahl von Unternehmen beeinflussen.

    Informationen zur staatlichen Wirtschaftsförderung erhalten Sie unter "Verwandte Themen".

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    Landratsamt Augsburg (LRA A)

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    86136 Augsburg

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    Markt Biberbach

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    Hausanschrift

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    86485 Biberbach

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    86485 Biberbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@biberbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/56775397513Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 16.02.2024

    Stichwörter

    Beratung in Standortfragen, Gewerbeflächen und Immobilien, Informationsveranstaltungen, Schaffung neuer Arbeitsplätze, Standortentwicklung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English