Wirtschaftsförderung; Informationen über kommunale Fördermöglichkeiten
Landkreise und Gemeinden können Investitionsvorhaben von ausländischen oder inländischen Investoren in der Region unterstützen.
Beschreibung
Wirtschaftsförderung ist überwiegend Aufgabe des Freistaats. Sie ist aber auch eine freiwillige Dienstleistung von Gemeinden und Landkreisen gegenüber den ortsansässigen und ansiedlungsinteressierten Unternehmen. Sie umfasst alle Maßnahmen zur Verbesserung der Faktoren, die die Standortwahl von Unternehmen beeinflussen.
Informationen zur staatlichen Wirtschaftsförderung erhalten Sie unter "Verwandte Themen".
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Kempten (Allgäu) - 18 Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 22
87435 Kempten (Allgäu)
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 17:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@kempten.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/180293921850Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 831 2525-1811
Fax: +49 831 2525-1026
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 16.02.2024
Stichwörter
Beratung in Standortfragen, Gewerbeflächen und Immobilien, Informationsveranstaltungen, Schaffung neuer Arbeitsplätze, Standortentwicklung