Wirtschaftsförderung; Informationen über kommunale Fördermöglichkeiten
Landkreise und Gemeinden können Investitionsvorhaben von ausländischen oder inländischen Investoren in der Region unterstützen.
Beschreibung
Wirtschaftsförderung ist überwiegend Aufgabe des Freistaats. Sie ist aber auch eine freiwillige Dienstleistung von Gemeinden und Landkreisen gegenüber den ortsansässigen und ansiedlungsinteressierten Unternehmen. Sie umfasst alle Maßnahmen zur Verbesserung der Faktoren, die die Standortwahl von Unternehmen beeinflussen.
Informationen zur staatlichen Wirtschaftsförderung erhalten Sie unter "Verwandte Themen".
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 16.02.2024
Stichwörter
Beratung in Standortfragen, Gewerbeflächen und Immobilien, Informationsveranstaltungen, Schaffung neuer Arbeitsplätze, Standortentwicklung