Wirtschaftsförderung; Informationen über kommunale Fördermöglichkeiten

    Landkreise und Gemeinden können Investitionsvorhaben von ausländischen oder inländischen Investoren in der Region unterstützen.

    Beschreibung

    Wirtschaftsförderung ist überwiegend Aufgabe des Freistaats. Sie ist aber auch eine freiwillige Dienstleistung von Gemeinden und Landkreisen gegenüber den ortsansässigen und ansiedlungsinteressierten Unternehmen. Sie umfasst alle Maßnahmen zur Verbesserung der Faktoren, die die Standortwahl von Unternehmen beeinflussen.

    Informationen zur staatlichen Wirtschaftsförderung erhalten Sie unter "Verwandte Themen".

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Ansbach (LRA AN)

    Adresse

    Hausanschrift

    Crailsheimstraße 1

    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 1502

    91506 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@landratsamt-ansbach.de

    De-Mail: landratsamt-ansbach@by.de-mail.de

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    Telefon Festnetz: +49 981 468-0

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    Gemeinde Langfurth - Geschäftsleitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 38

    91731 Langfurth

    Postanschrift

    Hauptstr. 38

    91731 Langfurth

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:30 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


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    Kontakt

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    Deutsch

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    Englisch

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 16.02.2024

    Stichwörter

    Beratung in Standortfragen, Gewerbeflächen und Immobilien, Informationsveranstaltungen, Schaffung neuer Arbeitsplätze, Standortentwicklung

    Sprachversion

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English