Wirtschaftsförderung; Informationen über kommunale Fördermöglichkeiten
Landkreise und Gemeinden können Investitionsvorhaben von ausländischen oder inländischen Investoren in der Region unterstützen.
Beschreibung
Wirtschaftsförderung ist überwiegend Aufgabe des Freistaats. Sie ist aber auch eine freiwillige Dienstleistung von Gemeinden und Landkreisen gegenüber den ortsansässigen und ansiedlungsinteressierten Unternehmen. Sie umfasst alle Maßnahmen zur Verbesserung der Faktoren, die die Standortwahl von Unternehmen beeinflussen.
Informationen zur staatlichen Wirtschaftsförderung erhalten Sie unter "Verwandte Themen".
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landratsamt Ansbach (LRA AN)
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Postfach 1502
91506 Ansbach
Kontakt
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De-Mail: landratsamt-ansbach@by.de-mail.de
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Markt Dietenhofen
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90597 Dietenhofen
Kontakt
E-Mail: rathaus@dietenhofen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/19108644532Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9824 9206-0
Fax: +49 9824 9206-30
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 16.02.2024
Stichwörter
Beratung in Standortfragen, Gewerbeflächen und Immobilien, Informationsveranstaltungen, Schaffung neuer Arbeitsplätze, Standortentwicklung