Wirtschaftsförderung; Informationen über kommunale Fördermöglichkeiten
Landkreise und Gemeinden können Investitionsvorhaben von ausländischen oder inländischen Investoren in der Region unterstützen.
Beschreibung
Wirtschaftsförderung ist überwiegend Aufgabe des Freistaats. Sie ist aber auch eine freiwillige Dienstleistung von Gemeinden und Landkreisen gegenüber den ortsansässigen und ansiedlungsinteressierten Unternehmen. Sie umfasst alle Maßnahmen zur Verbesserung der Faktoren, die die Standortwahl von Unternehmen beeinflussen.
Informationen zur staatlichen Wirtschaftsförderung erhalten Sie unter "Verwandte Themen".
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Landratsamt Bamberg - Fachbereich LB1 - Büro Landrat (LRA BA)
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96045 Bamberg
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/223852905776Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 951 85-206
Fax: +49 951 85-204
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Lisberg - Sachgebiet 21, Kämmerei
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Am Schloß 6
96170 Lisberg
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Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwochs nach Terminvereinbarung
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: kaemmerei@vg-lisberg.de
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Fax: +49 9549 9897-70
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 16.02.2024
Stichwörter
Beratung in Standortfragen, Gewerbeflächen und Immobilien, Informationsveranstaltungen, Schaffung neuer Arbeitsplätze, Standortentwicklung