Wirtschaftsförderung; Informationen über kommunale Fördermöglichkeiten
Landkreise und Gemeinden können Investitionsvorhaben von ausländischen oder inländischen Investoren in der Region unterstützen.
Beschreibung
Wirtschaftsförderung ist überwiegend Aufgabe des Freistaats. Sie ist aber auch eine freiwillige Dienstleistung von Gemeinden und Landkreisen gegenüber den ortsansässigen und ansiedlungsinteressierten Unternehmen. Sie umfasst alle Maßnahmen zur Verbesserung der Faktoren, die die Standortwahl von Unternehmen beeinflussen.
Informationen zur staatlichen Wirtschaftsförderung erhalten Sie unter "Verwandte Themen".
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Landratsamt Bamberg - Fachbereich LB1 - Büro Landrat (LRA BA)
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96045 Bamberg
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/223852905776Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Internet
Verwaltungsgemeinschaft Ebrach - Finanzverwaltung - Kämmerei
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96157 Ebrach
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Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:15 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:15 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:15 Uhr - 16:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:15 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/351623955921Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 9553 9220-20
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 16.02.2024
Stichwörter
Beratung in Standortfragen, Gewerbeflächen und Immobilien, Informationsveranstaltungen, Schaffung neuer Arbeitsplätze, Standortentwicklung