Wirtschaftsförderung; Informationen über kommunale Fördermöglichkeiten

    Landkreise und Gemeinden können Investitionsvorhaben von ausländischen oder inländischen Investoren in der Region unterstützen.

    Beschreibung

    Wirtschaftsförderung ist überwiegend Aufgabe des Freistaats. Sie ist aber auch eine freiwillige Dienstleistung von Gemeinden und Landkreisen gegenüber den ortsansässigen und ansiedlungsinteressierten Unternehmen. Sie umfasst alle Maßnahmen zur Verbesserung der Faktoren, die die Standortwahl von Unternehmen beeinflussen.

    Informationen zur staatlichen Wirtschaftsförderung erhalten Sie unter "Verwandte Themen".

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    Stadt Oberviechtach

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    Nabburger Str. 2

    92526 Oberviechtach

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    Landratsamt Schwandorf - Sgb. A - Kreisentwicklung und Büro des Landrats (LRA SAD)

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    Wackersdorfer Straße 80

    92421 Schwandorf

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    Postfach 1549

    92406 Schwandorf

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    Mo 08:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    E-Mail: poststelle@landkreis-schwandorf.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/146071005865Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9431 471-09431/471353

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 16.02.2024

    Stichwörter

    Beratung in Standortfragen, Gewerbeflächen und Immobilien, Informationsveranstaltungen, Schaffung neuer Arbeitsplätze, Standortentwicklung

    Sprachversion

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