Wirtschaftsförderung; Informationen über kommunale Fördermöglichkeiten
Landkreise und Gemeinden können Investitionsvorhaben von ausländischen oder inländischen Investoren in der Region unterstützen.
Beschreibung
Wirtschaftsförderung ist überwiegend Aufgabe des Freistaats. Sie ist aber auch eine freiwillige Dienstleistung von Gemeinden und Landkreisen gegenüber den ortsansässigen und ansiedlungsinteressierten Unternehmen. Sie umfasst alle Maßnahmen zur Verbesserung der Faktoren, die die Standortwahl von Unternehmen beeinflussen.
Informationen zur staatlichen Wirtschaftsförderung erhalten Sie unter "Verwandte Themen".
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Ansprechpartner
Landratsamt Mühldorf a.Inn - Fachbereich Z 4 - Bürgerservice, E-Government (LRA MÜ)
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Postfachadresse
Postfach 1474
84446 Mühldorf a.Inn
Kontakt
E-Mail: markus.mundzinger@lra-mue.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/086193152627Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8631 699-0
Fax: +49 8631 699-699
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Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Gars a.Inn
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Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 3
83536 Gars a.Inn
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Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/613846675910Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8073 9185-0
Fax: +49 8073 9185-15
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Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 11.02.2025
Stichwörter
Beratung in Standortfragen, Gewerbeflächen und Immobilien, Informationsveranstaltungen, Schaffung neuer Arbeitsplätze, Standortentwicklung