Wirtschaftsförderung; Informationen über kommunale Fördermöglichkeiten

    Landkreise und Gemeinden können Investitionsvorhaben von ausländischen oder inländischen Investoren in der Region unterstützen.

    Beschreibung

    Wirtschaftsförderung ist überwiegend Aufgabe des Freistaats. Sie ist aber auch eine freiwillige Dienstleistung von Gemeinden und Landkreisen gegenüber den ortsansässigen und ansiedlungsinteressierten Unternehmen. Sie umfasst alle Maßnahmen zur Verbesserung der Faktoren, die die Standortwahl von Unternehmen beeinflussen.

    Informationen zur staatlichen Wirtschaftsförderung erhalten Sie unter "Verwandte Themen".

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadt Rosenheim - Stabsstelle Wirtschaftsförderungsagentur

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstr. 24

    83022 Rosenheim

    Postfachadresse

    Postfach 1209

    83013 Rosenheim

    Öffnungszeiten


    Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Erreichbarkeit telefonisch oder per E-Mail: Montag – Donnerstag, 08:00 – 12:30 und 13:30 – 17:00 Uhr, Freitag 08:00 – 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: wirtschaftsfoerderung@rosenheim.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/585658017186Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8031 365-1106

    Fax: +49 8031 365-1109

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 16.02.2024

    Stichwörter

    Beratung in Standortfragen, Gewerbeflächen und Immobilien, Informationsveranstaltungen, Schaffung neuer Arbeitsplätze, Standortentwicklung

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English