Kurbeitrag und Kurtaxe; Zahlung
Der Kurbeitrag kann in den anerkannten Kur-, Luftkur- und Erholungsorten von Personen erhoben werden, die sich zu Kur- und Erholungszwecken dort aufhalten. Grundlage ist eine gemeindliche Kurbeitragssatzung. In den Bayerischen Staatsbädern wird eine Kurtaxe erhoben.
Beschreibung
In den staatlich anerkannten Kurorten, Luftkurorten und Erholungsorten können die Gemeinden von den Personen, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im anerkannten Kurgebiet der Gemeinde aufhalten, einen Kurbeitrag erheben. Notwendige Rechtsgrundlage ist eine rechtswirksame gemeindliche Kurbeitragssatzung. Beitragspflichtig sind alle Personen, die nicht ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, sich nicht ausschließlich aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen in der Gemeinde aufhalten und die Möglichkeit haben, gemeindliche Einrichtungen zu nutzen. Der Kurbeitrag wird von Übernachtungsgästen in der Regel über den Unterkunftsvermieter eingehoben. Tagesgäste zahlen den Kurbeitrag z. B. zusammen mit Eintrittsgeldern oder direkt bei der Gemeinde. Zweitwohnungsbesitzer sind ebenfalls kurbeitragspflichtig.
In den Bayerischen Staatsbädern Bad Bocklet, Bad Brückenau, Bad Kissingen, Bad Reichenhall und Bad Steben wird aufgrund Art. 24 KG i.V.m. der jeweiligen Kurtaxordnung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat eine Kurtaxe erhoben. Die aktuelle Kurtaxordnung ist bei der örtlichen Kur-GmbH/Kurverwaltung erhältlich.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Roßhaupten
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 10
87672 Roßhaupten
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@vgem-rosshaupten.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/41329544817Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8367 91214-0
Fax: +49 8367 1267
Internet
Voraussetzungen
- Staatliche Anerkennung der Gemeinde als Kur- oder Erholungsort (für Kurbeitrag)/Status Staatsbad (für Kurtaxe)
- Rechtswirksame gemeindliche Kurbeitragssatzung (für Kurbeitrag)/staatliche Kurtaxordnung (für Kurtaxe)
- Aufenthalt zu Kur- oder Erholungszwecken
Rechtsgrundlage(n)
- Rechtswirksame Kurbeitragssatzung
Rechtsbehelf
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.11.2023
Stichwörter
Kurabgabe, Kurbeitrag, Kurtaxe