Kultur- und Tourismustaxe

    Kurbeitrag und Kurtaxe; Zahlung

    Der Kurbeitrag kann in den anerkannten Kur-, Luftkur- und Erholungsorten von Personen erhoben werden, die sich zu Kur- und Erholungszwecken dort aufhalten. Grundlage ist eine gemeindliche Kurbeitragssatzung. In den Bayerischen Staatsbädern wird eine Kurtaxe erhoben.

    Beschreibung

    In den staatlich anerkannten Kurorten, Luftkurorten und Erholungsorten können die Gemeinden von den Personen, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im anerkannten Kurgebiet der Gemeinde aufhalten, einen Kurbeitrag erheben. Notwendige Rechtsgrundlage ist eine rechtswirksame gemeindliche Kurbeitragssatzung. Beitragspflichtig sind alle Personen, die nicht ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, sich nicht ausschließlich aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen in der Gemeinde aufhalten und die Möglichkeit haben, gemeindliche Einrichtungen zu nutzen. Der Kurbeitrag wird von Übernachtungsgästen in der Regel über den Unterkunftsvermieter eingehoben. Tagesgäste zahlen den Kurbeitrag z. B. zusammen mit Eintrittsgeldern oder direkt bei der Gemeinde. Zweitwohnungsbesitzer sind ebenfalls kurbeitragspflichtig.

    In den Bayerischen Staatsbädern Bad Bocklet, Bad Brückenau, Bad Kissingen, Bad Reichenhall und Bad Steben wird aufgrund Art. 24 KG i.V.m. der jeweiligen Kurtaxordnung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat eine Kurtaxe erhoben. Die aktuelle Kurtaxordnung ist bei der örtlichen Kur-GmbH/Kurverwaltung erhältlich.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Tann

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 6

    84367 Tann

    Postanschrift

    Marktplatz 6

    84367 Tann

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@tann.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/96329509824Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8572 9600-0

    Fax: +49 8572 9600-40

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • Staatliche Anerkennung der Gemeinde als Kur- oder Erholungsort (für Kurbeitrag)/Status Staatsbad (für Kurtaxe)
    • Rechtswirksame gemeindliche Kurbeitragssatzung (für Kurbeitrag)/staatliche Kurtaxordnung (für Kurtaxe)
    • Aufenthalt zu Kur- oder Erholungszwecken

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    (fakultatives) Widerspruchsverfahren

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 11.10.2024

    Stichwörter

    Kurabgabe, Kurbeitrag, Kurtaxe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English