Straßenausbaubeiträge; Erhebung

    Seit dem 01.01.2018 werden in Bayern keine Beiträge zur Finanzierung der Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen, Ortsdurchfahrten und der Straßenbeleuchtung mehr erhoben.

    Beschreibung

    Mit dem Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 26. Juni 2018 (GVBl. Nr. 12 vom 29.06.2018, S. 449 f.) hat der Bayerische Landtag die Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Art. 5 Abs. 1 Satz 3 und Art. 5b Kommunalabgabengesetz (KAG) mit Wirkung zum 1. Januar 2018 aufgehoben und durch eine Regelung in Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG ersetzt, nach der ab diesem Zeitpunkt Beiträge für Maßnahmen der Erneuerung und Verbesserung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen, in der Baulast der Gemeinden stehenden Teilen von Ortsdurchfahrten und der Straßenbeleuchtung (Straßenausbaubeitragsmaßnahmen) nicht mehr erhoben werden (vgl. LT-Drs. 17/21586).

    Diese Regelung gilt für die Fälle, in denen die sachlichen Beitragspflichten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes noch nicht entstanden waren. Um sicherzustellen, dass auch in den Fällen keine Beiträge mehr erhoben werden können, in denen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zwar die sachlichen Beitragspflichten aber noch nicht die persönlichen Beitragspflichten entstanden waren, werden in Art. 19 Abs. 7 KAG flankierende Regelungen getroffen. Ergänzend wird mit Übergangsregelungen in Art. 19 Abs. 8 KAG der Umgang mit vor dem 1. Januar 2018 festgesetzten Vorauszahlungen gelöst.

    Das Recht und die Pflicht der Gemeinden, nach Art. 5a KAG Erschließungsbeiträge zu erheben, bleiben von diesem Gesetz unberührt.

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    Für das Bürgerbüro/Standesamt gilt weiterhin Terminvereinbarung.

    Sie vermeiden hiermit unnötige Wartezeiten und wir können vorab mit Ihnen absprechen welche Unterlagen Sie für Ihren Termin bei uns mitbringen müssen. Dies gilt vor allem für die Beantragung von Ausweisdokumenten und die Anmeldung.

     

    Für eine Reihe von Angelegenheiten können Sie allerdings weiterhin ohne Termin während unserer Öffnungszeiten vorbeikommen.

     

    Dies sind insbesondere:
    -Anschrift auf dem Ausweis/Reisepass ändern
    -Meldebestätigung abholen
    -Personalausweis/Reisepass abholen
    -Führungszeugnis beantragen
    -Führerscheinbestätigung
    -Beglaubigungen

     

    Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie einen Termin benötigen, rufen Sie uns einfach kurz an.


    Außerdem möchten wir im Zuge dessen auch auf unser Bürgerserviceportal hinweisen, in welchem Sie bereits viele unserer Dienstleistungen online beantragen können.
    https://www.buergerserviceportal.de/bayern/vgmespelbrunn
    Melde- und Passangelegenheiten, Friedhofswesen, Gewerbe:
    Mona Michler: 06092/942-115
    Anja Lang: 06092/942-116
     
    Standesamt:
    Stefanie Masur: 06092/942-114
     

    Alle anderen Angelegenheiten:

    Zentrale: 06092/942-0

    Geschäftszimmer: 06092/942-130

     

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    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Straßenausbaubeiträge konnten, ähnlich wie Erschließungsbeiträge, eine empfindliche Höhe erreichen.

    Führt die Erhebung beim Beitragspflichtigen – auch nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum 31.12.2017 – zu besonderen Härten, steht es im pflichtgemäßen Ermessen der Gemeinden, diese durch Billigkeitsmaßnahmen, wie z. B. Ratenzahlung, Verrentung, Stundung oder Erlass sozialverträglich zu mildern. Der Beitragspflichtige kann dazu einen Antrag bei seiner Gemeinde stellen.

    Durch den Freistaat Bayern wurde in Art. 19a KAG ein Härtefallfonds mit einmalig 50 Mio. € zum anteiligen Ausgleich bestimmter Härten durch im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2017 erhobene Straßenausbaubeiträge errichtet. Über die Gewährung von Leistungen hat eine unabhängige und an fachliche Weisungen nicht gebundene Kommission entschieden. Ein Antrag auf Härteausgleich konnte nur bis zum 31. Dezember 2019 gestellt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.08.2023

    Stichwörter

    Ausbaukosten, Ausbesserung, Erschließungsbeitrag, Finanzierung, Ortsstraßen, Straßenbeitrag, Straßenkosten, Straßenreparaturkosten, Verbesserung, Zuschuß, Zuschüsse

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